Inzwischen hat jedes Bundesland die "Rauchwarnmelderpflicht" eingeführt. Als letztes Bundesland hat Berlin am 09. Juni 2016 nun die Pflicht für Neu- und Umbauten ab 2017 und für Bestandsbauten ab 2020 in ihre Landesbauordnung aufgenommen.
So weit so gut, doch wer übernimmt nun die regelmäßige Inspektion und Wartung der Melder?
Hier haben die Bundesländer teilweise unterschiedliche Regelungen. Für Baden-Württemberg ist die folgendes festgelegt:
Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders muss regelmäßig überprüft und durch enstprechende Maßnahmen sichergestellt werden. Den zeitlichen Intervall der Inspektion und die Maßnahmen zur Wartung beschreibt der jeweilige Hersteller in der Betriebsanleitung.
Die grundsätzlichen Mindestanforderungen an die Instandhaltung sind in der DIN 14676 festgelegt. Die
Inspektion eines Rauchwarnmelders umfasst mindestens die Kontrolle folgender Punkte:
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